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Was tun mit Fundtieren

Wie sollen Sie sich verhalten, wenn Sie ein Tier finden?

Man muss unterscheiden, um welches Tier es sich handelt.

Ein herrenloser Hund sollte sofort gemeldet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, die Polizei oder dem zuständigen Tierheim. Diese werden dann alles Weitere in die Wege leiten.

Bei Katzen gilt es zu unterscheiden, ist sie wirklich herrenlos, bedarf vielleicht sogar tierärztliche Versorgung oder ist sie nur ein Freigänger? Schauen Sie sich das Tier an. Wirkt es gesund und munter, sieht wohlgenährt und gepflegt aus, hat es vielleicht sogar ein Halsband? Dann hat es vermutlich ein Zuhause, stromert nur gerne durch die Nachbarschaft und hofft vielleicht auf ein paar Leckereien.

Wirkt ein Tier krank, hat struppiges Fell, ist abgemagert oder gar lethargisch, beobachten Sie es. Melden Sie sich beim Tierheim. Gemeinsam können wir entscheiden, was zu tun ist. Stellen Sie Futter hin, so bleibt das Tier in der Umgebung, bis ein Mitarbeiter vor Ort sein kann. Wir können das Tier dann sicherstellen und einem Tierarzt vorstellen. Für Sie fallen keinerlei Kosten an.

Nur weil eine Katze herrenlos wirkt, dürfen Sie ihr nicht ein neues Zuhause anbieten. Jedes Fundtier muss dem Tierschutzverein oder der zuständigen Ordnungsbehörde gemeldet werden. Damit stellen Sie sicher, dass etwaige anfallende Tierarztkosten die Behörde übernimmt. Der Tierarzt oder Tierschutzverein kann anhand eines Lesegerätes prüfen, ob die Katze gechippt ist. So kann ggf. ein Besitzer ausfindig macht werden. Vielleicht wird dieses Tier schon längere Zeit schmerzlich vermisst. Wenn das nicht der Fall ist und sich kein Besitzer findet, haben Sie immer noch die Möglichkeit, zusammen mit dem Tierschutzverein zu überlegen, ob Sie dem Tier ein neues Zuhause bieten können. Melden Sie das Tier nicht, kann dies zu einer Anzeige führen.

Sollten Sie eine schwer verletzte Katze finden, die sofort einer ärztlichen Versorgung zugeführt werden muss, zögern Sie nicht. Bringen Sie sie zu einem Tierarzt. Dieser kann dann die notwendige Versorgung durchführen und ggf. den Katzenhalter ausfindig machen. Wenn dies nicht möglich ist, sollten Sie sofort den zuständigen Tierschutzverein verständigen. Dadurch ist gesichert, dass Sie nicht auf den anfallenden Kosten sitzen bleiben, diese werden in der Regel vom zuständigen Amt übernommen.

Stoßen Sie auf verstorbene Fundtiere am Straßenrand, sollte ebenfalls eine Meldung beim Tierheim oder einer ähnlichen Institution erfolgen. Dadurch wird der Besitzer nicht länger im Ungewissen gelassen.

Bei Wildtieren wie Vögel, Igel, Eichhörnchen, Hasen etc. sieht es anders aus. Laut Deutschem Tierschutzgesetz dürfen Wildtiere nicht der Natur entnommen werden. Finden Sie verwaiste Tierkinder oder verletzte Wildtiere kontaktieren Sie eine Wildtierstation.

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